Eine Ansässigkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung der deutschen Finanzverwaltung, daß das Deutsche Telekom Unternehmen steuerlich in Deutschland ansässig ist und daher sich auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem anderen Staat berufen und die Vorschriften des DBA in Anspruch nehmen kann.
Sollten Sie eine solche Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns unter cax-consulting@t-systems.com.
Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung in Deutschland
Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 galt der neue Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16% (anstatt 19%). Unsere Software-Mietverträge sind Jahresverträge, die im Voraus bezahlt werden. Sie gelten am Ende des Leistungszeitraumes als ausgeführt. Es wird für den gesamten Mietbetrag der Steuersatz angewandt, der zum Mietende gilt.
Die Erstellung der zugehörigen Gutschriften ist erfolgt. Sollten Sie eine Auszahlung wünschen, wenden Sie sich bitte mit dem folgenden Betreff: "Auszahlung MwSt.-Korrektur Kundennummer ... / Gutschriftnummer ..." an die Email-Adresse: DTSE-TSI-Fachlich@telekom.de
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