Rechnungsstellung

Steuerliche Informationen

Eine Ansässigkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung der deutschen Finanzverwaltung, daß das Deutsche Telekom Unternehmen steuerlich in Deutschland ansässig ist und daher sich auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem anderen Staat berufen und die Vorschriften des DBA in Anspruch nehmen kann.
Sollten Sie eine solche Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns unter cax-consulting@t-systems.com.

Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung in Deutschland

Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 galt der neue Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16% (anstatt 19%).
Unsere Software-Mietverträge sind Jahresverträge, die im Voraus bezahlt werden. Sie gelten am Ende des Leistungszeitraumes als ausgeführt. Es wird für den gesamten Mietbetrag der Steuersatz angewandt, der zum Mietende gilt.
Die Erstellung der zugehörigen Gutschriften ist erfolgt. Sollten Sie eine Auszahlung wünschen, wenden Sie sich bitte mit dem folgenden Betreff: "Auszahlung MwSt.-Korrektur Kundennummer ... / Gutschriftnummer ..." an die Email-Adresse: DTSE-TSI-Fachlich@telekom.de

Stammdaten T-Systems und Bestätigung der Bankdaten

Die kostenlose Bereitstellung der Kontobestätigung im Original ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Dafür berechnen wir 200€.

Informationen für indische Zulieferer

Formulare: 10F und Non PE Erklärung für die T-Systems International GmbH
1 Eintrag
Name Beschreibung Datum Version Größe
10_F_&_Non_PE.pdf 03.06.2019 -- 572 KB 10_F_&_Non_PE.pdf

Für US-Amerikanische Zulieferer

Formular: W-8BEN-E TSI.pdf
1 Eintrag
Name Beschreibung Datum Version Größe
W-8BEN-E TSI.pdf 03.06.2019 -- 2 MB W-8BEN-E TSI.pdf